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Arbeits- und Gesundheitsschutz | Brandschutz | Spielplatzkontrolle


Wenn Arbeits- und Gesundheitsschutz in Unternehmen und Kommunen nicht eingehalten werden, sind die Auswirkungen gravierend.

Dies gilt so auch für die Nichteinhaltung brandschutzrechtlicher Vorgaben.

Jeder Betreiber oder Eigentümer eines Spielplatzes ist für die Verkehrssicherungspflicht seiner Spielplätze selbst verantwortlich.
Verletzt er diese, drohen schwerwiegende Konsequenzen!

Lassen Sie es nicht soweit kommen!

Gefährdungsbeurteilung

Ich unterstütze Sie bei der Erstellung der gesetzlich vorgeschriebenen Gefährdungsbeurteilung. Dazu gehören insbesondere:
  • Teilnahme an den vorgeschriebenen ASA Sitzungen,
  • Erstellung von Betriebsanweisungen (Gefahrstoffe, Maschinen und Einrichtungen),
  • Unterweisung Ihrer Mitarbeiter auf Grund der Gefährdungsbeurteilung,
  • Schulung und Sensibilisierung der Mitarbeiter,
  • Betriebliche Gefährdungsermittlung,
  • Erarbeitung von Maßnahmen zur Reduzierung von Gefährdungen,
  • Schulungen von Vorgesetzten zu allen relevanten Sicherheits-aspekten.

Gefahrstoffe und Gefahrgut

 Der Einsatz von Gefahrstoffen ist in der modernen Arbeitswelt nicht mehr wegzudenken.

Immer öfter müssen die Mitarbeiter mit gefährlichen Stoffen arbeiten. Daher ist es wichtig, den Einsatz von Gefahrstoffen zu prüfen, bewerten und wenn nötig, die Mitarbeiter über die möglichen Gefahren zu informieren.

Gerne helfe ich Ihnen bei der Prüfung, unterweise Ihre Mitarbeiter und unterstütze Sie dabei, Gefahrstoffe zu substituieren.

Nach GGVSEB ist jeder Unternehmer verpflichtet, sein Personal zu schulen, wenn er an der Beförderung gefährlicher Güter (Gefahrgut) beteiligt ist. Jede Person, welche mit der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt ist, muss hinsichtlich ihrer Verantwortlichkeiten vor Aufnahme seiner Tätigkeit, eine Unterweisung gemäß 1.3 ADR erhalten.

Diese Vorschrift gilt auch für Personen, die nicht im Besitz einer Bescheinigung gemäß 8.2.1 ADR sind.

Prüfen von Arbeitsmittel

Werden Arbeitsmittel nicht geprüft, entstehen Risiken und Schäden für Ihren Betrieb. Diese sind jedoch vermeidbar.

Nach der BetrSichV und verschiedene Technischen Regeln sind Arbeitsmittel regelmäßig zu prüfen. Im ArbSchG und in verschiedenen Unfallverhütungsvorschriften wird auf die Pflicht des Arbeitgebers hingewiesen Arbeitsmittel zu prüfen.

Ich prüfe gerne Ihre Regale sowie Tritte und Leitern, erstelle rechtssichere Dokumentationen und unterstütze Sie somit, das Risiko zu minimieren.
Brandschutzbeauftragter
Als Brandschutzbeauftragter unterstützte ich Sie in allen Aspekten des Brandschutzes, führe regelmäßig Brandschutz-begehungen durch und überwache die Prüffristen Ihrer brandschutztechnischen Einrichtungen.

Als Brandschutzbeauftragter unterstütze ich Sie bei
  • der Einhaltung der geltenden Vorschriften und Vorgaben
  • bei der Fortschreibung der Brandschutzordnung
  • bei der Qualifizierung ihrer Angestellten als Brandschutzhelfer und der vorgeschriebenen Schulung mit Feuerlöschern
  • bei der Kontrolle der Fluchtwege und deren Beschilderung
  • bei der Erstellung einer Notfallplanung
  • auf Wunsch bei der Durchführung einer Evakuierungsübung.

Sie interessieren sich für mein Portfolio? Ich bin gerne für Sie da!

Um Ihnen die perfekte Lösung bieten zu können, benötige ich genaue Informationen zu Ihren Anforderungen. Teilen Sie mir mit, wonach Sie suchen und Sie erhalten die bestmögliche Unterstützung. 
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